Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Diese Website enthält Informationen zum Thema Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Entstehung der Steuerpflicht, Einordnung in Steuerklassen, persönliche Freibeträge, Steuerbefreiungen, Steuersätze, Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung. Außerdem werden Sie umfassend informiert über steuerliche Besonderheiten bei Zuwendungen an den Ehegatten, Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen, die Möglichkeiten der Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer sowie über Steuerfallen wie das Berliner Testament.

Jede Person, die aus einer Erbschaft etwas erwirbt, unterliegt der Erbschaftsteuer. Lebzeitige Schenkungen sind in der Regel schenkungsteuerpflichtig. Beide Steuerarten sind in Deutschland im selben Gesetz geregelt (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG) und es gelten für sie grundsätzlich dieselben gesetzlichen Vorgaben.

Die deutsche Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer knüpft an den konkreten Erwerb (Erbschaft oder Schenkung) an. Sie entsteht getrennt für jeden Erwerber mit dem Tod des Erblassers bzw. der Schenkung.

Andere Rechtsordnungen wie z.B. die USA knüpfen an das hinterlassene (geschenkte) Vermögen als Ganzes an.

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